§57a-Begutachtung (Pickerl) bis 3,5t
Der Prüfumfang der §57a-Begutachtung ist vom Gesetzgeber vorgegeben und beinhaltet:
- Identifizierung des Fahrzeuges
- Bremsanlage
- Lenkung
- Sicht
- Leuchten, Reflektoren und elektronische Anlagen
- Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen
- Fahrgestell und daran befestigte Teile
- Sonstige Ausstattungen
- Umweltbelastung
In Österreich müssen PKW/ Kombi in folgenden Intervallen überprüft werden:
Die erste Überprüfung 3 Jahre nach Erstzulassung.
Die zweite Überprüfung 2 Jahre später.
Danach erfolgt die Begutachtung im jährlichen Intervall.
Die Überprüfung kann frühestens einen Monat vor, muss jedoch spätestens am Ende des vierten Monats nach dem auf der Plakette vermerkten Monat erfolgen.
Nur behördlich-geprüfte KFZ-Techniker dürfen diese Begutachtung durchführen.
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LTS-Versprechen
Das LTS-Team kümmert sich um alle Schäden, ob groß oder klein – bei uns bist Du immer an der richtigen Adresse. Wir arbeiten mit modernster Technik sowie langjähriger Erfahrung, um Dein Fahrzeug fachmännisch und unter Einhaltung aller vom Hersteller angeführten Richtlinien so rasch wie möglich wieder instand zu setzen.
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